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Die plattform unterstützt die Lockerungsstrategie des Bundes im Zusammenhang mit der Corona-Krise
So können Spitäler ab Ende April wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios können ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen ebenfalls öffnen. Der Schutz der Arbeitnehmenden und der Kunden muss dabei stets sichergestellt sein sowie der Schutz besonders gefährdeter Personen. Sofern es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai 2020 die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni 2020 sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken folgen.
Die unabhängigen und lösungsorientierten Arbeitnehmer- und Berufsverbände der plattform können die beschlossenen Massnahmen nachvollziehen und unterstützen die allgemeine Stossrichtung des Bundesrats. Eine etappenweise Lockerung erscheint durchaus sinnvoll, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu gewährleisten und die wirtschaftlichen Schäden möglichst gering zu halten. Auch die vorgeschlagene Branchenlösung für die Erarbeitung entsprechender Schutzkonzepte ist ein guter Ansatz.
Besonders hervorzuheben sind auch die beschlossenen Massnahmen für Selbständigerwerbende, die indirekt von den behördlichen Massnahmen betroffen sind und daraus Erwerbsausfälle erleiden. Sie erhalten rückwirkend eine 2-monatige Entschädigung für den Zeitraum vom 17. März bis 17. Mai 2020.
Seit Beginn der Krise setzt sich die plattform mit dem Covid-19 und seinen Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft und die Berufsleute auseinander. Für die plattform steht fest: Sie wird die Lockerungsstrategie des Bundes weiterhin intensiv verfolgen und Erwerbstätige in dieser herausfordernden Transitionsphase entsprechend unterstützen. Starke und selbstbewusste Berufsleute sind das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft – auch in dieser Krise. Ihre Stärkung hat oberste Priorität.