Flexibles Arbeiten
Arbeit 5.0
Die Digitalisierung hat in vielen Berufen, vor allem Wissensberufen, die Möglichkeit für örtlich und zeitlich flexibles Arbeiten geschaffen. Darunter auch Homeoffice. Viele Tätigkeiten können dank moderner Kommunikationsmittel von überall auf der Welt verrichtet werden. Auch kann die eigene Arbeitsleistung über digitale Plattformen angeboten werden. Diese Orts- und auch Zeitunabhängigkeit und neue Arbeitsformen können den momentanen gesetzlichen Rahmen im Bereich Arbeitsgesetz und Sozialversicherungen sprengen. Innovative Lösungen sind deshalb gesucht.
Flexibles Arbeiten
Forderung
Das Arbeitsgesetz muss der gesellschaftlichen Realität bzw. der gelebten Praxis angepasst werden. Die jetzige Gesetzgebung ist zu starr und führt potenziell zu Konflikten mit dem Arbeitsgesetz, das auf fixe Arbeitszeiten in einem Betrieb ausgerichtet ist.
Argument
Das gegenwärtige Arbeitsgesetz stammt aus dem Industriezeitalter und entspricht nicht mehr den neuen gesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Bedürfnissen unserer Dienstleistungsgesellschaft.
«Arbeitsmodelle verändern sich. Der klassische Nine-to-five-Job im Büro kommt immer seltener vor. Das Arbeitsgesetz muss endlich dieser Realität angepasst werden, um die Vorteile flexiblen Arbeitens besser nutzen zu können und die Nachteile zu minimieren.»
Jürg Eggenberger, Co-Geschäftsleiter von Swiss Leaders
Analyse
Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren rasant verändert. Während die Digitalisierung mobiles Arbeiten – vor allem in Wissensberufen – möglich gemacht hat, verlangt die Gesellschaft neue Beschäftigungsformen und -grade. Selbstständigkeit, Crowdworking und Gig-Ökonomie, bei denen Personen ihre Arbeitskraft und ihre fachspezifischen Services u.a. auf Online-Plattformen zur Verfügung stellen, nehmen zu. Erwerbstätige können im Homeoffice, im Büro oder in Coworking-Spaces arbeiten.
Wichtig ist, dass Berufstätige, die flexibel und ortsunabhängig arbeiten, arbeitsrechtlich geschützt sind. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Gesundheitsschutz, der sowohl vom Unternehmen gewährleistet, als auch vom Mitarbeitenden wahrgenommen werden muss. Es braucht feste Abmachungen zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen bezüglich Arbeitsort, Arbeitszeit und Arbeitsvolumen und demnach eine Anpassung der arbeitsgesetzlichen Grundlagen.
- Mehr Flexibilität: Angestellte, die flexibel arbeiten können, sind zufriedener. Mit der Modernisierung des Arbeitsgesetzes sollen Angestellte nach einem partnerschaftlich gleichberechtigten Prinzip selbst darüber entscheiden können, wo und wann sie arbeiten.
- Mehr Rechtssicherheit: Das aktuelle Arbeitsgesetz entspricht nicht mehr den Bedürfnissen der heutigen Arbeitswelt. Die plattform fordert weniger, aber dafür zeitgemässe Regeln, damit das Gesetz einfacher anwendbar und Rechtsunsicherheit minimiert wird.
- Mehr Gesundheitsschutz: Die schwindenden Grenzen zwischen Beruf und Privatleben bergen aber auch gesundheitliche Risiken. Mit einem griffigen und geradlinigen Gesundheitsschutz möchten wir eine modernisierte gesetzliche Grundlage für die betroffenen Arbeitnehmenden verankern.
Eine moderne Gesetzesgrundlage für Homeoffice
Für die Mehrheit der Schweizer Arbeitnehmenden ist Homeoffice Realität geworden und regelmässige Homeoffice-Tage sind auch für viele Firmen eine Selbstverständlichkeit geworden. Eine langfristige Lösung ist daher vonnöten, wenn auch künftig im Homeoffice gearbeitet wird und das Modell nicht mehr nur eine zeitlich begrenzte Alternative in einer Krisensituation ist. Die plattform fordert deswegen eine Modernisierung des geltenden Arbeitsgesetzes und Ergänzungen im Obligationenrecht.
Modernisierung des geltenden Arbeitsgesetzes
Es braucht eine klare Definition der Arbeit – nicht nur innerhalb, sondern auch ausserhalb des Betriebs. Vor allem müssen dabei die Arbeits- und Ruhezeiten geregelt und abgegrenzt werden. Gerade bei Homeoffice ist der Vollzug des Arbeitsrechts schwieriger. Es reicht daher nicht aus, sich auf ein Gesetz aus dem Industriezeitalter zu berufen, welches für ganz andere Bedingungen geschaffen wurde und zu hoffen, dass es eingehalten wird. Homeoffice beruht auf gegenseitigem Vertrauen und auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Ein besonderes Augenmerk gilt auch dem Gesundheitsschutz im Homeoffice, denn das betriebliche Gesundheitsmanagement BGM deckt das Arbeiten von zuhause aus nicht ab. Zeitliche Flexibilität und individuelle Präventionsmassnahmen, welche psychosoziale Risiken angemessen berücksichtigen, sollen deshalb die gesetzliche Grundlage für Homeoffice darstellen.
Ergänzungen im Obligationenrecht
Ausserdem sind Ergänzungen im Obligationenrecht OR vonnöten, um die Eckpunkte einer Homeoffice-Vereinbarung zu definieren. Darunter fallen beispielsweise der Umfang der Arbeit im Homeoffice, die Erreichbarkeit, die allfällige Übernahme der mit der Verrichtung von Homeoffice verbundenen Ausgaben, die Bereitstellung von Hard- oder Software sowie Versicherungen und Datensicherheit. Auch muss auf die Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeit, Gesundheitsschutz und allfällige Arbeitszeiterfassung hingewiesen werden. Nur so können sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende künftig auf gemeinsame Grundlagen berufen und verfügen über die notwendige Rechtssicherheit für die Ausübung von Homeoffice.
Engagement
Die plattform ist der Ansicht, dass es auch im Arbeitsgesetz mehr Flexibilisierung braucht, um den neuen gesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Anlässlich der Sommersession 2021 hat Daniel Jositsch, Präsident des Kaufmännischen Verbands Schweiz, eine entsprechende Motion im Parlament eingereicht.
Weiterführende Informationen
- Medienmitteilung: Homeoffice benötigt eine moderne Gesetzesgrundlage (10.06.2021)
- Studie Arbeitsbedingungen in Corona-Zeiten
- Interview Georg Bauer «Wer seinen Job selbst gestaltet, stärkt Ressourcen»
- Vernehmlassungsantwort zu den parl. Initiativen Nr. 16.423 und Nr. 16.414
- Checkliste Homeoffice für Angestellte
- Checkliste Homeoffice für Unternehmen
- Vorstoss Gesetzliche Grundlagen Homeoffice