Reform der Altersvorsorge

Soziale Sicherheit

Die Schweizer Altersvorsorgewerke stehen derzeit vor trüben finanziellen Aussichten. Viel zu wenig Beitragszahler:innen stehen einer immer wachsenden Gruppe von Rentner:innen gegenüber. Ohne weitere Massnahmen gibt es zu wenig Geld in der AHV und die Pensionskassen müssen weiterhin auf Umverteilung setzen, um auch die Ansprüche der kommenden Rentner-​Generationen erfüllen zu können.

Reform der Altersvorsorge

Forderung

Die plattform appelliert an die Politik, die Altersvorsorgewerke angemessen und vorausschauend zu reformieren, damit der demographischen Entwicklung der Gesellschaft und den Ansprüchen aller Erwerbstätigen – insbesondere Teilzeiterwerbenden und Frauen – Rechnung getragen wird Es darf keine Klientelpolitik zu Lasten der kommenden Generationen gemacht werden. 

Argument

Der demographische Wandel und ein verändertes Zinsumfeld setzen die Vorsorgewerke in der Schweiz massiv unter Druck und verlangen nach nachhaltigen Reformen, die sowohl den Bedürfnissen der heutigen Beitragszahler wie auch denen der künftigen Generationen gerecht werden.

«Unabhängig von Zivilstand oder Beschäftigungsgrad und -form sollen Arbeitnehmende heute wie auch in Zukunft auf eine angemessene Rente zählen können. Deswegen braucht die Schweiz jetzt tiefgreifende und langfristige Reformen in der ersten und zweiten Säule.»

- Ursula Häfliger, Geschäftsführerin der plattform

Analyse

Arbeitnehmende sollen heute und in Zukunft, unabhängig von Beschäftigungsgrad und -form (Angestellte, Gig Worker, Selbstständige usw.) oder Zivilstand auf eine angemessene Rente zählen können.

AHV

Die Reform AHV 21 soll die Finanzierung der AHV bis 2030 sicherstellen. Sie sieht ähnliche Massnahmen wie bei Reform Altersvorsorge 2020 vor, darunter die schrittweise Angleichung des Referenzalters für Frauen auf 65 Jahre und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (0.7 %). Hinzu kommt ein flexibler Altersrücktritt, verbunden mit Anreizen zur Arbeit über das Referenzalter hinaus. Ausgleichsmassnahmen für eine Übergangsgeneration von Frauen sind zudem vorgesehen. 

Das Parlament hat dem Bundesrat den Auftrag gegeben, bis 2026 eine neuen Reformvorschlag zu präsentieren.  

BVG

Die vom Parlament in der Frühjahrssession verabschiedete BVG-Reform hat folgende Eckpfeiler:

Finanzierung 

  • Senkung gesetzlicher Umwandlungssatz von 6.8% auf 6% 
  • Finanzierung Ausgleichsmassnahmen PK teilzentralisiert über SIFO  

Erhöhung Sparbeiträge 

  • Durch Senkung Eintrittsschwelle (um ca. 2500 CHF) und Koordinationsabzug (prozentual 80%) 

Ausgleichsmassnahmen 

  • Erste 15 Jahrgänge abgestuft nach Vorsorgeguthaben (50% Versicherte) 
  • Anrechnung EL 

Sonstiges 

  • Glättung Altersgutschriften (Ältere weniger teuer)
  • Prozentualer Koordinationsabzug wirksam für Teilzeitpensen 

Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet am 24. Juni 2024 statt.  

Engagement

Die vorgeschlagenen Reformen der Altersvorsorge von Bundesrat und Parlament nehmen etwas vom finanziellen Druck auf die Vorsorgeeinrichtungen weg. Die Reformen sind aber zu wenig nachhaltig: Viel zu wenig Beitragszahlende stehen einer stetig wachsenden Gruppe von Rentnerinnen und Rentnern gegenüber. Statt die traditionelle Rollenverteilung in der Familie aufrecht erhalten zu wollen, welche Frauen den (Wieder-)einstieg in den Arbeitsmarkt klar erschwert und den Gender-Pension-Gap weiter vorantreibt, müssen wir uns dem tatsächlichen Problem stellen und die Anzahl der Beitragszahlenden gesamthaft erhöhen. Die plattform setzt sich für eine nachhaltige finanzielle Sanierung der Altersvorsorgewerke ein. Es darf keine Klientelpolitik zu Lasten der kommenden Generationen gemacht werden.

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